Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie
Die NIS2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich erheblich im Vergleich zur ursprünglichen NIS-Richtlinie. Sie betrifft eine Vielzahl von Sektoren und Branchen, die als kritisch für das Funktionieren der Gesellschaft und der Wirtschaft angesehen werden.
Hauptkategorien und Beispiele für betroffene Organisationen:
Wesentliche Dienste (Essential Services):
- Energie: Elektrizität, Öl, Gas
- Transport: Luftverkehr, Bahnverkehr, Schienenverkehr, Wasserstraßenverkehr, Straßenverkehr
- Banken: Finanzinstitute
- Infrastrukturen der Finanzmarktinfrastruktur: Börsen, Abwicklungsinstitute
- Gesundheitssektor: Krankenhäuser, private Kliniken, Labore
- Trinkwasserversorgung und -verteilung
- Abwasserentsorgung und -behandlung
Wichtige Dienste (Important Services):
- Digitale Infrastruktur: Internet-Exchange-Points (IXPs), Domain Name System (DNS)-Dienstanbieter, TLD-Register (Top-Level-Domain-Register)
- Öffentliche Verwaltung: Zentralregierungen und kommunale Verwaltungen
- Post- und Kurierdienste
- Abfallwirtschaft: Abfallsammlung, -verarbeitung, und -beseitigung
Weitere kritische Sektoren:
- Lebensmittelproduktion und -versorgung
- Chemische Industrie
- Weltraum: Einrichtungen und Dienste der Weltraumwirtschaft
- Forschung und Entwicklung: Einrichtungen, die bedeutende Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten durchführen
Hier erfahren Sie näheres zu den erforderlich Umsetzungsmaßnahmen nach NIS2-EU-Richtlinie
Fragen zur NIS2?
Haben Sie noch Fragen zur NIS2? Ist Ihr Unternehmen betroffen? Was gilt es umzusetzen? Rufen Sie uns gerne unter 09181/270 577 0 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
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