NIS-2-Richtlinie; NIS2-Richtlinie

Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie

Die NIS2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich erheblich im Vergleich zur ursprünglichen NIS-Richtlinie. Sie betrifft eine Vielzahl von Sektoren und Branchen, die als kritisch für das Funktionieren der Gesellschaft und der Wirtschaft angesehen werden.

Hauptkategorien und Beispiele für betroffene Organisationen:

Wesentliche Dienste (Essential Services):

  • Energie: Elektrizität, Öl, Gas
  • Transport: Luftverkehr, Bahnverkehr, Schienenverkehr, Wasserstraßenverkehr, Straßenverkehr
  • Banken: Finanzinstitute
  • Infrastrukturen der Finanzmarktinfrastruktur: Börsen, Abwicklungsinstitute
  • Gesundheitssektor: Krankenhäuser, private Kliniken, Labore
  • Trinkwasserversorgung und -verteilung
  • Abwasserentsorgung und -behandlung

Wichtige Dienste (Important Services):

  • Digitale Infrastruktur: Internet-Exchange-Points (IXPs), Domain Name System (DNS)-Dienstanbieter, TLD-Register (Top-Level-Domain-Register)
  • Öffentliche Verwaltung: Zentralregierungen und kommunale Verwaltungen
  • Post- und Kurierdienste
  • Abfallwirtschaft: Abfallsammlung, -verarbeitung, und -beseitigung

Weitere kritische Sektoren:

  • Lebensmittelproduktion und -versorgung
  • Chemische Industrie
  • Weltraum: Einrichtungen und Dienste der Weltraumwirtschaft
  • Forschung und Entwicklung: Einrichtungen, die bedeutende Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten durchführen

Hier erfahren Sie näheres zu den erforderlich Umsetzungsmaßnahmen nach NIS2-EU-Richtlinie

Fragen zur NIS2?

Haben Sie noch Fragen zur NIS2? Ist Ihr Unternehmen betroffen? Was gilt es umzusetzen? Rufen Sie uns gerne unter 09181/270 577 0 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

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