Datenschutz Pöllinger GmbH
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92318 Neumarkt
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Unser Hinweisgebersystem für Unternehmen und Institutionen ist eine Online-Plattform mit eigener Subdomain oder eigener Domain, auf Wunsch in Ihrem Corporate Identity. Dieses bietet Mitarbeitern oder anderen Personen die Möglichkeit, Misstände, Unregelmäßigkeiten, betrügerische Aktivitäten oder verdächtige Vorfälle zu melden. Die Meldung kann, sofern der Hinweisgeber seine Identität nicht preisgeben möchte, auch völlig anonym über ein Online-Formular im Hinweisgeberportal erfolgen. Für diesen Zweck kann der Hinweisgeber einfach ein Kennwort hinterlegen. Zusätzlich vergibt das System eine digitale ID. Mit dieser digitalen ID und seinem Kennwort kann der Hinweisgeber seine Meldung nachverfolgen und sich über den Status seiner Meldung informieren. Ferner kann er weiterhin anonym mit der Meldestelle kommunizieren.
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Gemäß der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verletzungen des Unionsrechts melden, sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor, dazu aufgefordert, Meldestellen für Hinweisgeber zu implementieren. Die Anforderung dient der Sicherstellung eines Umfelds des Vertrauens und der Integrität sowie dem Schutz der Rechte der Hinweisgeber. Seit dem 1. Juni 2023 müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern ein internes Meldestellensystem einrichten. Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern müssen ab dem 17. Dezember 2023 ein Meldesystem vorweisen können.
Unser Hinweisgebersystem ist besonders für diese Situation geeignet und bietet eine einfache und schnelle Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Form einer internen Meldestelle. Es ermöglicht eine offene Kommunikationskultur und fördert das Vertrauen der Mitarbeiter, indem sie die Möglichkeit haben, wichtige Informationen bzw. Verstöße anonym und sicher zu melden. Die Implementierung eines effektiven und transparenten Systems wie dem unseren gewährleistet nicht nur den Schutz von Hinweisgebern, sondern kann auch einen bedeutenden Wettbewerbsvorteil darstellen, Risiken frühzeitig erkennen und beheben, das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stärken und die Reputation des Unternehmens schützen.
Whistleblower, die Verstöße innerhalb Ihres Unternehmens melden, sind durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) besonders geschützt. Dieses Gesetz stellt sicher, dass Personen, die Kenntnis von Rechtsverstößen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten und diese melden, keine negativen Konsequenzen zu befürchten haben. Es verhindert beispielsweise, dass Hinweisgeber von einer Beförderung ausgeschlossen oder sogar gekündigt werden. Das HinSchG verpflichtet Unternehmen und Behörden, sichere Meldewege einzurichten und verbietet Repressalien gegen Hinweisgeber. Besonders wichtig ist hierbei das Vertraulichkeitsgebot, das für das gesamte Verfahren gilt und die Identität der beteiligten Personen schützt. Ausnahmen von diesem Gebot sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, wie beispielsweise wenn die Weitergabe von Informationen zur Ergreifung von behördlichen oder internen Folgemaßnahmen erforderlich ist.
Mit unserem Hinweisgebersystem ist bei anonymen Meldungen die technische Möglichkeit eines sicheren Kommunikationskanals zum Hinweisgeber für Fragen und Rückmeldungen gegeben. Der Eingang der Meldung wird zeitnah über diesen Kanal bestätigt und eine Rückmeldung über den Fortgang des Hinweises hinterlegt. Ferner erhält der Meldestellenbeauftrage oder der Compliancebeauftragte zeitnah eine Eingangsmeldung. Der Hinweisgeber kann sich über das Hinweisgeberportal mit der digitalen Kennung und dem selbst vergebenen Passwort über den Verlauf seiner Meldung informieren.
Ihr Meldestellenbeauftrager oder der Compliancebeauftragte kann sich am Hinweisgebersystem/Hinweisgeberportal mit seinem Benutzer, Kennwort und 2-Faktor-Authentifizierung anmelden und mit der vergebenen Berechtigung die Hinweise bearbeiten.
Um Ihre Mitarbeiter über Compliance und Hinweisgebersystem/Hinweisgeberportal zu informieren, stellen wir Ihnen gerne eine Online-Schulung in unserem Schulungsportal mit folgenden Themen zur Verfügung:
Wir übernehmen für Sie auf Wunsch die gesetzlichen Pflichtmeldungen als „interne Meldestelle”. In diesem Fall kann uns der Hinweisgeber telefonisch kontaktieren und einen Hinweis anonym abgeben. Folgende Leistungen stehen Ihnen noch zur Verfügung:
Weitere Informationen zu Inhalt und Aufbau unseres Online-Hinweisgebersystems.
PDF-Flyer Hinweisgebersystem Datenschutz Pöllinger zum Download
Wir klären mit Ihnen in einem ersten kostenfreien Beratungsgespräch Ihre Belange und prüfen auch gerne die Möglichkeit einer Förderung.
Falls Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne per Telefon unter 09181 270577-0 oder per E-Mail zur Verfügung. Sie können uns auch über unser Kontaktformular detaillierte Angaben zur Verfügung stellen.
Sie können unser Hinweisgebersystem gerne kostenfrei und unverbindlich testen, um einen Eindruck von unserem Hinweisgebersystem zu gewinnen.