Datenschutz, externe Datenschutzbeauftragte, Datensicherheit

Vergleich externer und interner Datenschutzbeauftragter

Bestellung von Datenschutzbeauftragten (DSB) – was ist zu beachten?

Sie können für Ihr Unternehmen einen eigenen Mitarbeiter als „internen Datenschutzbeauftragten“ bestellen. Dieser sollte in seiner Funktion „neutral“ sein und ist der Geschäftsleitung direkt unterstellt. Er darf nicht in einem Interessenskonflikt zwischen Unternehmen und Gesetz stehen, d.h. ein Geschäftsführer, Geschäftsteilhaber, Vorstand, Administrator oder der IT-Leiter können und dürfen diese Funktion nicht übernehmen! Es kommt schon deshalb nicht in Frage, da sich der leitende Angestellte bzw. Geschäftsführer oder Vorstand als Datenschutzbeauftragter selbst kontrollieren müsste. Externe Datenschutzbeauftragte werden mit einem Beratervertrag für eine bestimmte Zeit als Datenschutzberater verpflichtet. Der Vertrag des Datenschutzberaters / Datenschutzbeauftragten ist nach der Vertragslaufzeit jederzeit kündbar.

Kündigungsschutz eines internen Datenschutzbeauftragten

Zu beachten ist, dass ein interner Datenschutzbeauftragter ein Sonderkündigungsrecht genießt – gleichgestellt einem Betriebsrat. Er darf nur aus wichtigem Grund abberufen werden und hat nach seiner Abberufung noch 12 Monate Kündigungsschutz.

Ausbildung eines Datenschutzbeauftragten – DSB

Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter muss lt. Gesetz die nötige Fachkunde und Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit aufweisen. Ein Unternehmen ist also verpflichtet, einen internen Datenschutzbeauftragten für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen freizustellen und die Kosten für diese Maßnahmen zu übernehmen. Sollte ein interner Datenschutzbeauftragter diese nötige Fachkunde nicht aufweisen, so gilt dieser als „nicht bestellt“ und es ist mit schweren Sanktionen der Aufsichtsbehörde zu rechnen.

Freiwillig abtreten kann ein interner Datenschutzbeauftragter im übrigen jederzeit. Dies kommt zum Beispiel bei einem Interessenskonflikt zwischen Datenschutzbeauftragten und Geschäftsleitung häufig vor. Auch in diesen Fällen greift der 12-monatige Kündigungsschutz!

Eine flexiblere und meist kostengünstigere Variante ist die Beauftragung eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Näheres können Sie dem Vergleich zwischen externen und internen Datenschutzbeauftragten – DSB entnehmen.

Externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Zertifizierte Fachkunde des Datenschutzbeauftragten, Expertise sowie umfangreiche Qualifikation durch Aus- und Weiterbildung ist bereits gegeben.
Neutrale Sicht auf das Unternehmen, die Prozesse im Unternehmen, sowie auf die Mitarbeiter. Der externe Datenschutzbeauftragte hat meist eine höhere Akzeptanz als der interne Datenschutzbeauftragte (DSB).
Kein Arbeitsverhältnis zwischen Unternehmen und dem externen Datenschutzbeauftragten - DSB, sondern vertraglich festgelegtes Honorar, Laufzeit und Kündigungsfristen - damit bessere Planbarkeit und ggf. höhere Flexibilität für das Unternehmen.
Kernaufgabe eines externen Datenschutzbeauftragten – DSB ist das Thema Datenschutz und Datensicherheit für das Unternehmen. Er kann sich voll und ganz diesen Aufgaben widmen. Jedoch muss dieser sich zunächst einen Überblick über das Unternehmen und Prozesse im Unternehmen verschaffen.
Es bestehen umfangreiche Erfahrungen aus früheren und laufenden Projekten sowie „gelebte Praxis“ für mehrere Unternehmen. Hierdurch können positive und einfachere Lösungsmöglichkeiten für viele Themen abgeleitet werden.
Kosten: i.d.R. monatliche Pauschale und Honorar nach Aufwand, meist günstiger als ein intern bestellter Datenschutzbeauftragter.
Zeit: der externe Datenschutzbeauftragte plant mit Ihnen den Zeitaufwand, um die Aufgaben und Umsetzungsmaßnahmen der Datenschutzvorgaben, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu gewährleisten.
Interner betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Für die notwendige Fachkunde eines Datenschutzbeauftragten ist eine umfangreiche Aus- und Weiterbildung notwendig. Dies ist, falls noch nicht vorhanden, zeit- und kostenintensiv.
Gefahr von Interessenskonflikten zwischen Geschäftsleitung, Mitarbeitern und intern bestellten Datenschutzbeauftragen. Der interne Datenschutzbeauftragte hat zudem oft weniger Akzeptanz als der externe Datenschutzbeauftragte.
Aufgrund besonderer Stellung im Unternehmen besteht ein ausgeprägter Kündigungsschutz des internen Datenschutzbeauftragten von Seiten des Arbeitgebers – ähnlich wie bei einem Betriebsrat – mit einer 12-monatigen Kündigungsfrist. Der interne Datenschutzbeauftragte selbst kann gemäß seinem Anstellungsvertrag jederzeit kündigen.
Kernaufgaben des internen Datenschutzbeauftragten liegen möglicherweise auch für andere Unternehmensbereiche vor. Somit besteht die Gefahr, dass notwendige Maßnahmen nicht bzw. erst nachrangig umgesetzt werden. Dafür hat der intern bestellte DSB, sofern schon länger im Unternehmen tätig, bereits einen Überblick über das Unternehmen und vorhandene Prozesse.
Eventuell keine bzw. nur eingeschränkte Praxiserfahrung und einseitige Sichtweise, da der interne Datenschutzbeauftragte nur für ein Unternehmen tätig ist.
Kosten: neben Aus- und Weiterbildungskosten als interner Datenschutzbeauftragter sind auch fixe Kosten für Gehalt und Sozialabgaben sowie Gebühren für Mitgliedschaften in Verbänden fällig.
Zeit: der interne Datenschutzbeauftragte sollte ein intensives Zeitbudget haben, damit er die Anforderungen der geltenden Datenschutzvorgaben, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung erfüllen kann.

Kosten für einen externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten?

Wir haben spezielle Pakete für jeden Bedarf rund um die Themen Datenschutzbeauftragung und Datenschutz-Software.
Unsere Preise für die externe Datenschutzbeauftragung bzw. Datenschutzpakete.

Sie haben bereits einen internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt, benötigen aber dennoch Unterstützung?

Das ist gut so und kein Problem! Wir unterstützen gerne auch intern bestellte betriebliche Datenschutzbeauftragte bei Ihren Umsetzungsmaßnahmen und stellen bei Bedarf notwendige technische Tool´s zur Verfügung, die Sie bei der täglichen Arbeit bzw. Mitarbeiterunterweisung unterstützen.

Noch Fragen?

Wenn Sie noch Fragen haben oder ein kostenfreies Erstgespräch mit uns vereinbaren möchten, sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an, um Ihren Termin zu vereinbaren: 09181/270 577 0