Datenschutz / Informationssicherheit

Leitfaden zur datenschutzkonformen Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)

Leitfaden zur datenschutzkonformen Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat eine umfassende Orientierungshilfe für den datenschutzkonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) veröffentlicht. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die wachsende Bedeutung von KI-Anwendungen im täglichen Leben und die damit verbundenen Datenschutzrisiken. Zudem hat sich die Datenschutzkonferenz zur nationalen Zuständigkeit für die KI-Verordnung positioniert, um einen rechtlichen Rahmen für KI-Systeme zu schaffen. In letzter Zeit waren verschiedene KI-Anwendungen vermehrt in der Kritik, Datenschutzrisiken mit sich zu bringen, wie beispielsweise die Beschwerde von Noyb gegen OpenAI. Der europäische Gesetzgeber hat im März die weltweit erste spezifische KI-Verordnung verabschiedet, um den Datenschutz bei KI-Systemen zu gewährleisten.

Die Orientierungshilfe der DSK zielt darauf ab, datenschutzrechtliche Kriterien für den verantwortungsvollen Einsatz von KI-Anwendungen zu etablieren. Sie fungiert als Checkliste für Unternehmen, Behörden und Organisationen, um die Auswahl, Implementierung und Verwendung von KI-Systemen zu erleichtern. Besonderes Augenmerk liegt auf Large Language Models (LLM), darunter auch Chatbots wie ChatGPT, die zwar vielseitig einsetzbar sind, aber auch Datenschutzrisiken bergen. Die Leitlinien sollen nicht nur für LLM, sondern auch für andere KI-Modelle relevante Anhaltspunkte bieten.

Die Orientierungshilfe wurde im Rahmen der Taskforce KI erstellt, die sich der datenschutzrechtlichen Prüfung von KI-Diensten widmet. Ihr Vorsitzender betont die Bedeutung von KI für Innovationen, unterstreicht aber gleichzeitig die Notwendigkeit, Datenschutzvorgaben einzuhalten. Ziel ist es, den kleinen und mittleren Unternehmen Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre datenschutzrechtliche Verantwortung bestmöglich wahrnehmen können.

Die Datenschutzkonferenz plant, die Überwachung der KI-Verordnung zu übernehmen, da die Datenschutzbehörden bereits sektorspezifisch als Marktüberwachungsbehörde fungieren. Die DSK argumentiert, dass ihre langjährige Expertise im digitalen Grundrechtsschutz und ihre etablierten Aufsichts- und Abstimmungsmechanismen sie dafür qualifizieren.

Zusammenfassend kann die von der DSK veröffentlichte Orientierungshilfe für den datenschutzkonformen Einsatz von KI eine wertvolle Leitlinie sein, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Sie bietet eine strukturierte Checkliste, um innovative Datenschutzmaßnahmen umzusetzen. Dies soll dazu beitragen, eine fortschrittliche und grundrechtswahrende KI-Landschaft langfristig zu gestalten.