Datenschutz / Informationssicherheit

KI und Datenschutz!

KI und Datenschutz!

Die Künstliche Intelligenz hat in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte gemacht und beeinflusst mittlerweile unseren Alltag sowie verschiedene Lebensbereiche, von selbstfahrenden Autos über Sprachassistenten bis zu personalisierten Empfehlungen für Online-Shopping. Diese beeindruckenden Entwicklungen werfen jedoch ernsthafte Datenschutzfragen auf, da bei Training und Nutzung der KI-Dienste erhebliche Mengen an personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt auch für die Nutzung von KI und ist anwendbar, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der Begriff "personenbezogene Daten" umfasst eine breite Palette von Informationen. Sowohl die Datensammlung und Verarbeitung für das Training von KI als auch die Nutzung von KI-Systemen erfordern eine rechtliche Grundlage gemäß der DSGVO. Dies betrifft unter anderem die Kontoerstellung, bei der Nutzer persönliche Daten angeben, sowie die Eingabe von Daten während der Nutzung von KI-Diensten.

Hierzu anwendbare Rechtsgrundlagen gemäß der DSGVO sind beispielsweise: Einwilligung, Vertragserfüllung oder vorvertragliche Maßnahmen, sowie berechtigte Interessen.

Die Einwilligung muss dabei freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig sein. Vertragserfüllung gilt beispielsweise im E-Commerce-Bereich.

Berechtigte Interessen erlauben die Verarbeitung, sofern sie zur Wahrung der Interessen des Verantwortlichen oder Dritter erforderlich sind, unter Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Person.

Forschungszwecke und die Erhebung von öffentlich zugänglichen Daten sind ebenfalls diskutierte Anwendungsbereiche.

Die DSGVO legt in Artikel 5 außerdem bestimmte Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest. Dazu gehören das Recht der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.

Die Datenverarbeitung muss rechtmäßig, fair und transparent sein, mit klaren Zweckbindungen.

KI-Anwendungen müssen also darauf ausgelegt sein, nur die für ihre spezifische Aufgabe erforderlichen Daten zu verwenden.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind wichtig, obwohl viele KI-Modelle als "Black Boxes" schwer nachvollziehbare Entscheidungsprozesse haben. Weitere Prinzipien umfassen Datenminimierung, Speicherbegrenzung, Richtigkeit und Aktualität der Daten. Die Anwendung dieser Grundsätze in KI-Systemen stellt jedoch Herausforderungen dar, insbesondere hinsichtlich der Transparenz und der Umsetzung von Lösch- und Berichtigungsansprüchen.

Personenbezogene Daten müssen sicher verarbeitet werden, um unbefugten Zugriff und Datenverlust zu verhindern. KI-Anwendungen sollten bereits in der Entwicklungsphase Sicherheitsaspekte berücksichtigen. Der Datenverantwortliche muss die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze nachweisen können, wofür robuste Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismen erforderlich sind. Bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) drohen strenge Sanktionen, einschließlich Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes. Betroffene Personen haben zudem das Recht auf Schadenersatz bei Verletzung ihrer Datenschutzrechte.

FAZIT: Die Einhaltung der DSGVO bei der Nutzung von KI stellt eine komplexe Herausforderung dar, erfordert detaillierte Kenntnisse der Vorschriften und sorgfältige Planung. Eine korrekte Umsetzung kann nicht nur rechtliche Risiken minimieren und das Nutzervertrauen stärken, sondern auch dazu beitragen, ethischere und verantwortungsvollere KI-Systeme zu entwickeln, die die Privatsphäre respektieren. Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen, sollten die DSGVO-Anforderungen ernst nehmen und sich aktiv bemühen, sie in ihre Praktiken und Prozesse zu integrieren.