Datenschutz / Informationssicherheit

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI - Änderungen der Richtlinien ab dem 26. Juni 2024!

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI - Änderungen der Richtlinien ab dem 26. Juni 2024!

Als Nutzer von Social Media Plattformen sollte man wissen, dass immer öfter Generatoren mit Künstlicher Intelligenz (KI) wie Chat GPT, Dall-E oder Copilot eingesetzt werden, um innerhalb weniger Sekunden Texte, Fotos und Videos zu erstellen. Diese generative KI erschafft eigenständig Inhalte, indem sie lernt, wie zum Beispiel bestimmte Objekte aussehen. Auch Meta, der Konzern hinter Facebook und Instagram, arbeitet an eigenen KI-Anwendungen wie "Meta AI" und "AI Creative Tools". Um diese Programme zu verbessern, benötigt das Unternehmen viele Daten - und genau hier kommt nun jeder einzelne Nutzer ins Spiel.

Ab dem 26. Juni 2024 sollen nämlich alle Nutzer von Meta ihre Daten zur Verfügung stellen, damit die KI-Anwendungen lernen können.

Dazu sollte man auch wissen, dass Meta beabsichtigt, nicht nur öffentlich zugängliche Daten aus dem Internet, sondern auch die Inhalte, die über die Produkte und Dienstleistungen geteilt werden, für das Training der eigenen Künstlichen Intelligenz zu verwenden. Dies umfasst Beiträge, Fotos mit Bildunterschriften sowie Nachrichten, die gesendet werden. Selbst Beiträge, die nur für Freunde oder für bestimmte Personen auf Facebook sichtbar sind, könnten für das KI-Training genutzt werden. Lediglich private Nachrichten im „Messenger“ sind ausgenommen.

Wer dies nicht möchte sollte dieser Datenweitergabe widersprechen, um die eigene Privatsphäre zu schützen und um zu verhindern, dass persönliche Inhalte für die Entwicklung von KI-Technologien genutzt werden, ohne dass man dies möchte. Informieren Sie sich daher über die bevorstehenden Änderungen in den Datenschutzrichtlinien und setzen Sie Ihr Widerspruchsrecht aktiv ein, um die Kontrolle über Ihre Daten zu behalten.

Es stellt sich natürlich die Frage, ob Meta mit der bisherigen Berufung auf Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ein berechtigtes Interesse an der Verwendung von Nutzerdaten für das KI-Training hat. Einige Zweifel bleiben bestehen, da auch unserer Meinung nach die Betroffenen explizit zustimmen sollten, bevor dessen Daten verwendet werden. Anstatt eines Widerspruchs anzubieten, sollte Meta also eine Einwilligung einholen. Die Verbraucherzentrale NRW hat den Internet-Konzern dafür bereits abgemahnt.

So gehen Sie vor: Falls Sie nicht möchten, dass Ihre Daten für das KI-Training verwendet werden, bietet Meta die Möglichkeit, über das Formular bei Facebook und Instagram Widerspruch einzulegen. Dies wird als "Einspruch einlegen" bezeichnet und ist nur verfügbar, wenn man eingeloggt ist. Darin ist zu begründen, warum Ihre Daten nicht verwendet werden sollen. Meta wird dann entscheiden, ob die eigenen Argumente höher zu bewerten sind als ihre eigenen geschäftlichen Interessen. Argumente gegen die Verwendung Ihrer Informationen für KI und weitere Informationen finden Sie auch auf dem nachfolgenden Link auf die Webseite der Verbraucherzentrale.

Sie haben noch Fragen oder benötigen Unterstützung zum Widerspruch? Dann kontaktieren Sie uns gerne!

📞 09181/2705770

📧 kontakt@datenschutz-poellinger.de