Gestaltung von Cookie-Bannern
Nachdem wir Sie beim letzten Mal über automatische Datenschutzkontrollen informiert haben, erfahren Sie heute wichtiges über die Gestaltung von Cookie-Banner auf der Webseite.
Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 19.01.2024 (Az. 6 U 80/23) klare Anforderungen an die Transparenz und Gestaltung von Cookie-Bannern gestellt, insbesondere im Hinblick auf eine wirksame Einwilligung der Nutzer.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte zuvor die intransparente Gestaltung eines Cookie-Banners eines Online Wetterdienstes beanstandet. Der Vorwurf lautete, dass den Nutzern keine ausreichende Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Verwendung von Cookies geboten werde. Statt einer eindeutigen Wahlmöglichkeit zwischen Annahme, Ablehnung und Auswahl von Cookies, wurde den Nutzern lediglich ein einfacher "Akzeptieren und Schließen"-Button angeboten oder sie konnten das Menü "Einstellungen" aufrufen. Dort standen ihnen jedoch nur die Optionen "Alle akzeptieren" oder "Speichern" zur Verfügung. Eine explizite Möglichkeit, Cookies abzulehnen, fehlte, was die Entscheidungsfreiheit der Nutzer erheblich einschränkte.
Das Gericht entschied, dass das Cookie-Banner nicht den Grundsätzen der Freiwilligkeit und Transparenz entsprach und somit den rechtlichen Anforderungen des Datenschutzgesetzes und der DSGVO nicht genügte. Insbesondere die Verwendung des "X"-Symbols für die Einwilligung wurde als irreführend und intransparent eingestuft.
Als Konsequenz verurteilte das OLG Köln die Portalbetreiber zur Unterlassung und forderte eine transparentere Gestaltung der Cookie-Banner, um den Nutzern eine wirksame Einwilligungsmöglichkeit zu bieten.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer transparenten und nutzerfreundlichen Gestaltung von Cookie-Bannern. Unternehmen erhalten damit die notwendige Handlungs- und Rechtssicherheit, um rechtssichere Einwilligungen in die Verwendung von Cookies einzuholen und datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten.
Die Gestaltung Ihrer Cookie-Banner ist also von entscheidender Bedeutung! Das aktuelle Urteil des OLG Köln stellt klare Anforderungen an Transparenz und Nutzerfreundlichkeit. Verpassen Sie nicht die Chance, rechtssichere Einwilligungen einzuholen und Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
Wir bieten Ihnen mit unserer „Website-Analyse“ die Möglichkeit einer umfassenden Überprüfung Ihrer Website mit einem ausführlichen Datenschutzbericht, Mängelliste und individuell auf Sie zugeschnittenen Handlungsempfehlungen. Wir stellen Ihnen auch einen Cookie-Bannercode zur Implementierung zur Verfügung, prüfen außerdem Ihre Datenschutzerklärung und passen diese richtig an.
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