Gerichtsurteil stärkt Bewerberrechte: Mehr Datenschutz im Bewerbungsverfahren
Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf betont, wie wichtig Datenschutz und Transparenz bei Online-Recherchen in Bewerbungsverfahren sind. In diesem Fall nutzte der Arbeitgeber eine Google-Suche, um Informationen über eine Vorstrafe des Bewerbers zu finden – ohne diesen darüber zu informieren. Obwohl solche Recherchen an sich zulässig sein können, stellte das Gericht klar, dass der Arbeitgeber hier gegen die DSGVO-Informationspflicht verstoßen hat. Der Bewerber, der sich durch die fehlende Information in seiner Privatsphäre verletzt sah, erhielt 1.000 Euro Schadensersatz.
Das Urteil zeigt, dass Unternehmen Vorsicht walten lassen müssen, wenn sie im Bewerbungsprozess im Internet nach Informationen über Bewerber suchen. Es reicht nicht aus, dass die Daten verfügbar sind – Bewerber müssen wissen, dass solche Informationen verwendet werden. Arbeitgeber sollten sich daher bewusst sein, dass Verstöße gegen die DSGVO-Informationspflicht nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch finanzielle Schäden nach sich ziehen können. Das Urteil unterstreicht: Transparenz und Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sind unerlässlich, um eine faire und rechtssichere Entscheidungsgrundlage im Einstellungsprozess zu schaffen.