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Förderprogramm Digitalbonus in Bayern

Das Förderprogramm "Digitalbonus" ist ein Förderprogramm der Initiative Bayern Digital mit dem Ziel, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Bayern bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse zu unterstützen. Das Programm soll den Unternehmen helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Innovationen voranzutreiben und die Chancen der digitalen Transformation zu nutzen.

Das Förderprogramm Digitalbonus Bayern bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für verschiedene Projekte im Bereich der Digitalisierung. Gefördert werden unter anderem die Einführung neuer IT-Systeme, die Entwicklung digitaler Produkte oder Dienstleistungen, die Optimierung von Geschäftsprozessen durch digitale Technologien und vieles mehr.

Die Förderung "Digitalbonus" kann unter anderem folgende Bereiche umfassen:

  • Investitionen in Hard- und Software:
    Dies umfasst die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen.
  • Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen IKT-Hard- und Software.
  • Die Verbesserung bestehender Produkte, Prozesse und Dienstleistungen ist förderfähig, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf den neuesten Stand gebracht wird.
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen
  • Bei Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind individuell auf das Unternehmen zugeschnittene Lösungen oder die entsprechende Anpassung einer Standardlösung förderfähig.
  • Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Unternehmen sind förderfähig, sofern am Ende eine Zertifizierung (z.B. nach ISO 27001) erreicht wird.
  • Digitalisierung von Produktions- und Fertigungsprozessen:
    Die Modernisierung von Produktionsanlagen und Fertigungsprozessen mithilfe digitaler Technologien kann ebenfalls gefördert werden.

Die genauen Bedingungen und Kriterien für die Förderung können variieren. Unternehmen in Bayern können auf der offiziellen Website des bayerischen Wirtschaftsministeriums oder der zuständigen Stelle weitere Informationen über das Digitalbonus-Programm, die Antragsverfahren und die geförderten Projekte erhalten.

Wer ist Förderberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort durchführen. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.
  • Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, weniger als 50 Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro hat.
  • Maßgeblich sind die Daten des letzten Jahresabschlusses. Es ist nur auf das antragstellende Unternehmen abzustellen, Verflechtungen mit anderen Unternehmen sind nicht zu berücksichtigen. Verbundene Unternehmen sind jedoch für die De-minimis-Erklärung relevant.

Wer ist nicht Förderberechtigt?

  • Freie Berufe, grundsätzlich auch dann, wenn sie in einer gewerblichen Rechtsform ausgeübt werden
  • Apotheken, Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen (z. B. Seniorenheime, Altersheime, Seniorenresidenzen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen)
    Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei (soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung)
  • von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen gemäß § 3 GewStG mit Ausnahme von Inklusionsunternehmen und gGmbHs
  • nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen, gGmbHs, Vereine oder andere Organisationen
  • Unternehmen, sie sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder wenn die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Sie reichen Ihren Förderantrag über das Online-Antragsformular bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten

  1. Online-Antragstellung mit Authentifizierung über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto:
    Sie können sich einfach und unkompliziert über Ihr bestehendes ELSTER-Unternehmenskonto authentifizieren. Klicken Sie dazu auf den Antragsbutton und melden Sie sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat an. Sie werden automatisch zum Antragsformular für den Digitalbonus weitergeleitet.
    Ihre Vorteile: Ihre Unternehmensdaten werden automatisch übernommen und eine postalische Übermittlung des elektronisch gestellten Antrags ist nicht mehr notwendig.
  2. Online-Antrag mit anschließender postalischer Einreichung:
    Wenn Sie die digitale Signatur über das ELSTER-Unternehmenskonto nicht nutzen möchten, müssen Sie nach der elektronischen Antragstellung den Antrag rechtsverbindlich unterschreiben und innerhalb von vier Wochen schriftlich bei der zuständigen Behörde einreichen. Drucken Sie dazu Ihren Antrag, die De-minimis-Erklärung sowie das Anschreiben nach elektronischer Antragstellung aus und versehen Sie alle Dokumente mit rechtsverbindlichen Unterschriften.

    Bei Fristüberschreitung kann der Antrag nicht mehr berücksichtigt werden.

 Weitere Hinweise zur Förderung können Sie dem Flyer von Digitalbonus entnehmen.