BAFA-Förderung, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr, Unternehmensförderung

Förderung unternehmerischen Know-howsBAFA

BAFA-Beratung zu Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Unterstützung für Unternehmen in Form eines Programms mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Unsere Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragte Gisela Pöllinger ist zugelassene Beraterin des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Beratungsleistungen:

Ziel dieses Förderprogramms ist es, vor allem jungen und kleineren Unternehmen die Möglichkeit zu geben, Beratungsleistungen mit Schwerpunkt zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung in Form eines Zuschusses zu bieten. Die Beratungen vor einer Gründung werden in Bayern mit dem Programm des Vorgründungs-und Nachfolgecoaching Bayern mit einem Zuschuss von bis zu 70 Prozent unterstützt.

Hierunter fällt auch der Bereich Datenschutz und Datensicherheit, insbesondere die neuen EU-Vorgaben gemäß DSGVO, z.B. für die Erstellung der Verzeichnisse für Verarbeitungstätigkeiten, Informationspflichten nach Art. 13 und 14 oder die Beratung zur Erstellung des Datenschutzkonzeptes oder Sicherheitskonzeptes. Betrachtung der IT-Sicherheit sowie der technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Auch ein interner Datenschutzbeauftragter im Unternehmen, der bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung noch externe Beratung bei der Unterstützung benötigt, kann gefördert werden.

Förderungsfähig ist auch die Beratung zur Informationssicherheit, um entsprechende Maßnahmen, beispielsweise die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Artikel 32 der DSGVO, umsetzen zu können.

Antragsberechtigte Unternehmen:

Antragsberechtigt sind Unternehmen (KMUs), die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Das heißt, in der Regel Unternehmen mit < 250 Mitarbeitern und < 50 Mio. Jahresumsatz.

Höhe des Beratungszuschusses:

Eine Beratung zum Thema Datenschutz und Informationssicherheit kann bis zu 3.500 € netto gefördert werden. Davon beträgt der Anteil der BAFA-Förderung in der Regel 50% der Maßnahme, sprich maximal 1.750 € netto.

Fördervoraussetzungen:

  • Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Beratung gestellt und genehmigt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
  • Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen wollen, müssen vor der Antragstellung ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl für das Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" (z.B. IHK) führen. Darin werden sie über die Fördervoraussetzungen informiert und erhalten, bezogen auf das individuelle Vorhaben, wichtige Hinweise für die anstehende Beratung. In Form eines Bestätigungsschreibens des Regionalpartners, ist der Nachweis mit der elektronischen Einreichung des Verwendungsnachweises vorzulegen. Auch Unternehmen die bereits längere Zeit bestehen können im Übrigen ein solches Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Zwischen dem Gespräch und der Antragstellung dürfen jedoch nicht mehr als drei Monate liegen.
  • Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung.

Geltungsdauer der BAFA-Förderungen:

Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal sind es zwei pro Jahr und fünf innerhalb dieser Richtliniendauer, also bis zum 31. Dezember 2026.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BAFA. Hier können Sie das Merkblatt Beratungsinhalte für die BAFA-Förderung einsehen.

Die Datenschutz Pöllinger GmbH, insbesondere Gisela Pöllinger, hat keinen Einfluss auf die Entscheidung durch die jeweiligen Förderstellen und kann daher keine Garantie für die Gewährung von Zuschüssen und Fördermitteln geben. Wir werden Sie aber nach bestem Wissen und Gewissen bei der Beantragung dieser Förderung unterstützen und erst mit Erhalt der Zusage durch das BAFA mit der Beratung beginnen.

Kostenfreies Beratungsgespräch

Wir klären mit Ihnen in einem ersten kostenfreien Beratungsgespräch Ihre Belange und prüfen auch gerne die Möglichkeit einer Förderung. Falls Sie Fragen zu den unseren Leistungen haben, stehen wir Ihnen gerne per Telefon unter 09181/270 577 0 oder oder per E-Mail zur Verfügung.

Für ein kostenfreies Informationsgespräch zur BAFA-Förderung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.