Update 3G-Prüfungen am Arbeitsplatz
Daten von Mitarbeitern sind spätestens jetzt zu löschen!
UPDATE zur letzten Veröffentlichung am 29. März 2022:
Mit dem Außerkrafttreten der 3G-Zugangsregelung ist die bundesrechtlich geregelte Pflicht des Arbeitgebers zur täglichen Kontrolle der Einhaltung der Nachweispflicht sowie zur Dokumentation der Kontrolle bei den Mitarbeitern entfallen. In der Konsequenz bedeutet dies insbesondere, dass keine Rechtfertigung mehr dafür besteht, die auf Grundlage der Bundesregelung personenbezogenen Daten über den G-Status und etwaiger Gültigkeitsdauern oder etwaig hinterlegter Nachweise aufzubewahren. Etwaige Dokumentationen sowie Kopien von G-Nachweisen sind deshalb unverzüglich zu löschen. Etwas anderes gilt nur dann, sofern der Arbeitgeber die weitere Verarbeitung in Ausnahmefällen auf eine andere Rechtsgrundlage stützen kann, insbesondere bei schutzbedürftigen Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen.
Erste Prüfungen zur Datenlöschung von Seiten der Datenschutzaufsicht in deutschen Bundesländern finden bereits statt. Falls noch nicht geschehen, sollten Sie jetzt in die Umsetzung gehen und diesbezüglich erhobene Daten löschen!
Näheres zu den aktuellen Regelungen in Bayern und wo noch Ausnahmen gelten finden Sie im untenstehenden Link.