EU-Standardvertragsklauseln
Fristende 27.12.2022
Seit der EuGH das Privacy-Shield-Abkommen mit den USA gekippt hat und eine Verschärfung der Anforderungen an die EU-Standardvertragsklauseln im Juli 2020 (Schrems-II-Urteil) vorgenommen wurde, ist die Nutzung von Dienstleistern außerhalb der EU eine kritische Angelegenheit geworden.
Zumindest ist der Datentransfer in Drittländer durch die neuen Standardvertragsklauseln, welche die europäische Kommission seit dem 04.06.2021 für den internationalen Datentransfer erlassen hat, etwas sicherer geworden.
Doch was sind Standardvertragsklauseln? Standardvertragsklauseln, auch SCC (Standard Contractual Clauses), genannt, sind Vertragsmuster, die eine geeignete Garantie nach Artikel 46 Abs. 2 Buchstabe c DSGVO für den Transfer von personenbezogenen Daten in Drittstaaten (wie beispielsweise die USA) abbilden können. Drittstaaten sind dabei Staaten, die sich außerhalb der EU bzw. des europäischen Wirtschaftsraumes befinden.
Wichtig: Bis zum 27. Dezember dieses Jahres haben Verantwortliche noch eine Frist, um vorhandene Altverträge auf die neuen Standardvertragsklauseln umzustellen. Wir empfehlen deshalb so schnell wie möglich zu überprüfen, ob diese Umstellung in Ihrem Unternehmen/Institution bereits umgesetzt wurde. Ansonsten besitzt die fristgerechte Umsetzung der Standardvertragsklauseln höchste Priorität, um es in so kurzer Zeit umsetzen zu können!
Gerne unterstützen wir Sie hierbei.
Tel: 09181/2705770