BAFA-Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen
BAFA-Förderprogramm für Unternehmensberatung wurde bis zum 31.12.2026 verlängert
Ziel des BAFA ist es, insbesondere jungen und kleinen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, Beratungsleistungen mit den Schwerpunkten wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen der Unternehmensführung in Form eines Zuschusses in Anspruch zu nehmen. Es kann hier auch eine Förderung für den Bereich Datenschutz, Datensicherheit und Informationssicherheit beantragt werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Dies sind in der Regel Unternehmen mit < 250 Mitarbeitern und < 50 Mio. Jahresumsatz.
Die Höhe einer Beratung zum Thema Datenschutz und Informationssicherheit wurde nun erhöht und kann mit bis zu 3.500 € netto gefördert werden. Davon beträgt der Förderanteil des BAFA in der Regel 50% der Maßnahme, maximal die Hälfte, also 1.750 € netto.
Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Beratung beim BAFA gestellt und bewilligt wird. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich!
Unternehmen, die sich im ersten Jahr der Neugründung befinden und eine Förderung für eine Unternehmensberatung beantragen wollen, müssen vor der Antragstellung ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen diesem Gespräch und der Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA.
Pro Antragsteller können innerhalb der Laufzeit der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal zwei pro Jahr und insgesamt fünf innerhalb der Laufzeit der Förderrichtlinie.