Hinweisgeberschutzgesetz am 27.07.2022 vom Bundeskabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 27.07.2022 den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG) sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, beschlossen. Vorausgegangen ist die EU-Richtlinie „Hinweisgeberschutz“, die bereits am 17.12.2021 in Kraft getreten ist.