Clubhouse - Hype um eine neue App mit vielen Fragezeichen?
Datenschützer fordern Antworten von App-Betreibern
Für viele ist es wohl die größte Frage am aktuellen Hype: Warum wird Clubhouse plötzlich so gefeiert? Die Gründe dafür sind verschieden, denn einerseits wird die Verfügbarkeit der App künstlich verknappt – gleichzeitig promoten aber zahlreiche Influencer und Stars ihre Anmeldung öffentlichkeitswirksam. Es ist die Angst etwas zu verpassen! Was jedoch viele Nutzer nicht erkennen: Die App ist hinsichtlich Datenschutz höchst bedenklich.
Entwickelt wurde die Clubhouse-App von Paul Davison und Rohan Seth mit ihrem Start-up „Alpha Exploration Co.“ aus den USA. Beide arbeiteten früher beim Suchmaschinen-Riesen „Google“.
Clubhouse gehört zu den sozialen Netzwerken mit dem wesentlichen Unterschied, dass dieses ausschließlich auf Audio-Inhalten basiert und wie ein Mix aus Live-Podcast und öffentlicher Telefonkonferenz funktioniert. So lassen sich Vorträge oder aber auch Gespräche mit mindestens zwei Personen durchführen. Viele sehen in Clubhouse bereits ein zweites Twitter mit Ton, anstelle von Text.
Die Nutzung ist exklusiv: Die App Clubhouse lässt sich bisher nicht einfach auf ein Handy laden. Wer sie nutzen möchte, muss eine persönliche Einladung durch einen bereits bestehenden Nutzer erhalten. Auch dieser kann nur eine begrenzte Anzahl Einladungen versenden. Zudem ist Clubhouse im Moment ausschließlich auf iPhone verfügbar, für Android-Nutzer besteht derzeit noch keine Möglichkeit, die App zu laden.
Stars und Influencer: An Popularität gewinnt Clubhouse derzeit vor allem durch Influencer, Stars und andere bekannte Personen, die ihre Anmeldung oft sogar öffentlichkeitswirksam teilen und so wiederum die Nachfrage erhöhen. Dazu zählen beispielsweise auch hierzulande bekannte Fernsehmoderatoren, Politiker und andere durch Show und Musik bekannte Größen.
Größte Kritik besteht hinsichtlich Datenschutz: Aus Sicht der deutschen Aufsichtsbehörden wirft die Clubhouse-App viele Fragen zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre von Nutzern sowie auch dritten Personen auf. So würden die Adressbücher in den Mobilfunkgeräten von jenen, die die App bereits nutzen und andere Personen einladen, automatisch ausgelesen und durch die Betreiber in den USA gespeichert, wie die Hamburger Behörde mitteilt. Dadurch geraten zahlreiche Kontaktdaten von Menschen in fremde Hände, unabhängig davon, ob diese überhaupt jemals mit der App in Kontakt kommen, sodass sie dann zu Zwecken der Werbung oder Kontaktanfragen verwendet werden können.
Die Datenschützer bemängeln zudem, dass die App-Betreiber nach eigenen Angaben Mitschnitte aller in den unterschiedlichen Räumen geführten Gespräche speichern. Clubhouse gibt vor diese zu speichern, um Missbräuche zu verfolgen - die näheren Umstände würden aber nicht transparent dargestellt.
Wegen diverser Mängel hatte jüngst auch erst der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) die Anbieter der App abgemahnt. In einem Schreiben an die Alpha Exploration Co. in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien beanstanden die Verbraucherschützer, dass der Dienst in Deutschland ohne erforderliches Impressum betrieben werde, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz-Hinweise liegen nicht wie vorgeschrieben auf Deutsch vor, sondern lediglich in Englisch.
Kritisch angemerkt wird in der Abmahnung vor allem, dass der Clubhouse-Betreiber das Recht für sich herausnehme, die von Anwendern hochgeladenen Kontaktinformationen aus den Adressbüchern der Smartphones umfassend zu nutzen und beispielsweise mit Werbung zu behelligen. Damit verstoße Clubhouse gegen die DSGVO. In der Abmahnung an den Betreiber von Clubhouse fordert der VZBV die Abgabe einer „strafbewehrten Unterlassungserklärung“.
Sofern die Alpha Exploration Co. in Kalifornien nicht auf die Abmahnung reagiert oder sich weigert, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, könnte der deutsche Verband eine Klage vor dem Landgericht Berlin anstrengen und dort ein Bußgeld verhängen lassen.