Beschwerden gegen Cookies auf Webseiten nehmen zu!
Cookie-Einwilligungen nicht wirksam
Auf den Spitzenplätzen der Fallstatistiken der Landesdatenschutzaufsichtsbehörden sammeln sich derzeit Beschwerden gegen „Cookies auf Webseiten“ – mit zunehmender Tendenz!
Das zeigt, wie sensibilisiert inzwischen Nutzer:innen gegenüber oft undurchschaubaren Technologien und Geschäftspraktiken mancher Webseitenbetreiber reagieren und wie viele von diesen Webseitenverantwortlichen mittlerweile mögliche Spielräume ausschöpfen, um die Nutzer:innen auf das von ihnen gewünschte Ergebnis zu leiten. Dazu werden leider teilweise auch vorgegebene Grenzen ignoriert.
Nun haben die Landesdatenschutzaufsichten umfangreiche Prüfungen angekündigt. Bis 30. Juni wurden bereits 49 Webangebote in 11 Ländern geprüft. Auf den geprüften Medienwebseiten wird eine immens hohe Anzahl von Cookies und Drittdiensten verwendet, die überwiegend dem Nutzertracking und der Werbefinanzierung geschuldet sind. Zwar fragen die Webseiten in der Regel differenzierte Einwilligungen der Nutzer:innen für die Nutzung von Cookies und Drittdiensten ab, in der Mehrheit der Fälle sind diese Einwilligungen jedoch nicht wirksam. Im Rahmen der Prüfung wurden vor allem folgende Mängel festgestellt:
- Falsche Reihenfolge: Häufig werden einwilligungsbedürftige Drittdienste bereits beim Öffnen der Webseiten eingebunden und Cookies gesetzt – also noch vor der Einwilligungsabfrage und bevor Nutzer:innen diese überhaupt prüfen können.
- Fehlende Informationen: Auf der ersten Ebene der Einwilligungsbanner werden nur unzureichende oder falsche Informationen über das Nutzertracking gegeben.
- Unzureichender Einwilligungsumfang: Selbst wenn der Nutzer die Möglichkeit wahrnimmt, bereits auf der ersten Ebene des Einwilligungsbanners alles abzulehnen, bleiben zahlreiche Cookies und Drittdienste aktiv, die eigentlich eine Einwilligung erfordern.
- Keine einfache Ablehnung: Während bei allen Einwilligungsbannern auf der ersten Ebene eine Schaltfläche vorhanden ist, mit der eine Zustimmung zu sämtlichen Cookies und Drittdiensten erteilt werden kann, fehlt auf dieser Ebene häufig eine ebenso einfache Möglichkeit das einwilligungsbedürftige Nutzertracking in Gänze abzulehnen oder das Banner ohne Entscheidung schließen zu können.
- Manipulation der Nutzer:innen: Die Ausgestaltung der Einwilligungsbanner weist zahlreiche Formen des „Nudging“ auf. Das bedeutet, Nutzer:innen werden unterschwellig zur Abgabe einer Einwilligung gedrängt, indem die Schaltfläche für die Zustimmung beispielsweise durch eine farbliche Hervorhebung deutlich auffälliger gestaltet ist, als die Schaltfläche zum Ablehnen oder indem die Verweigerung der Einwilligung unnötig verkompliziert wird.
„Auch vor dem Hintergrund der zum 1. Dezember 2021 mit dem Telekommunikations- und Telemedien-Datenschutzgesetz in Kraft tretenden Klarstellung der grundsätzlichen Einwilligungsbedürftigkeit von Cookies, ist die gemeinsame Prüfung ein Weckruf für alle Verantwortlichen, die Nutzungs- und Verarbeitungsprozesse ihrer Webseiten zu prüfen und ggf. anzupassen“ stellt Michael Will, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht anlässlich der länderübergreifenden Prüfung von Webseiten der Medienbranche fest.
Weitere Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung von Internetseiten finden sich auch im Internetangebot des BayLDA in der Rubrik FAQ
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