Update 3G-Prüfungen am Arbeitsplatz - Daten von Mitarbeitern sind spätestens jetzt zu löschen!
Achtung:
Mit dem Außerkrafttreten der 3G-Zugangsregelung ist die bundesrechtlich geregelte Pflicht des Arbeitgebers zur täglichen Kontrolle der Einhaltung der Nachweispflicht sowie zur Dokumentation der Kontrolle entfallen. Damit verbunden sind nun auch unverzügliche Löschungen der bisher erhobenen Daten.